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LSG Berlin-Brandenburg, 21.04.2010 - L 24 KA 1018/05 |
Zitiervorschläge
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.04.2010 - L 24 KA 1018/05 (https://dejure.org/2010,121236)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. April 2010 - L 24 KA 1018/05 (https://dejure.org/2010,121236)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
Verfahrensgang
- SG Potsdam, 20.04.2005 - S 1 KA 36/04
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.04.2010 - L 24 KA 1018/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 5/08 R
Kassenärztliche Vereinigung - keine Hinderung der Steigerung des Honorars von …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.04.2010 - L 24 KA 1018/05
Der Kläger kann sich insbesondere nicht auf die ständige Rechtssprechung des BSG berufen, wonach umsatzmäßig unterdurchschnittlich abrechnende Praxen die Möglichkeit haben müssen, zumindest den Durchschnitt der Arztgruppe zu erreichen (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 28.01.2009 -B 6 KA 5/08 R- SozR 4-2500 § 85 Nr. 45 Rn 24 mit weiteren Nachweisen). - BSG, 10.03.2004 - B 6 KA 3/03 R
Honorarverteilungsmaßstab - Honorarbegrenzung für Fallzahlsteigerung - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.04.2010 - L 24 KA 1018/05
Sie hat ferner in einer Tabelle die Entwicklung des realen Korrekturfaktors beim Kläger dargestellt, auf die verwiesen wird (Seite 3 des Schriftsatzes vom 17.12.2004. Der Kläger habe 1999 keine Anfängerpraxis betrieben. Die kurzfristige Unterbrechung des Praxisbetriebs habe "wohl nicht" zu einer wesentlichen Verringerung des Patientenstammes geführt. Auch wäre der Zeitraum von acht Abrechnungsquartalen bereits mit dem Quartal III/2001 abgelaufen gewesen. Der Umstand des Ausfalles des Quartals III/1999 und des Praxisumzuges könne auch nicht als Praxisbesonderheit nach § 9 Abs. 10 HVM berücksichtigt werden. Mittlerweile seien 14 Abrechnungsquartale vergangen, in denen der Kläger seine Fallzahlen kontinuierlich habe wieder steigern können. Der Rechtssprechung des BSG (Urteil vom 10.03.2004 -B 6 KA 3/03- SozR 4-2500 § 85 Nr. 9) sei gerade durch § 9 Abs. 3 HVM Rechnung getragen. - BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 58/98 R
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Ausgleich - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.04.2010 - L 24 KA 1018/05
Die Kassenärztliche Vereinigung ist nicht verpflichtet, Punktwertdifferenzen zwischen Primär- und Ersatzkassenbereich durch Maßnahmen der Honorarverteilung zugunsten solcher Praxen auszugleichen, in denen weniger Versicherte von Ersatzkassen behandelt werden als im Durchschnitt der jeweiligen Arztgruppe (BSG, U. 25.08.1999 -B 6 KA 58/98 R- NZS 2000, 368-369).